LOCKERungsverordnung:
(Bitte bedenken es ist der 10. Mai 2020 und es hat kein Kind geschrieben….)
3.
In eine Kirche mit 500 m² dürfen max. 50 Personen an einem Gottesdienst teilnehmen.
Aber bei einer Hochzeit sind jedoch in der selben Kirchen nur max. 10 Personen erlaubt.