492_Kirche / oder der Wahnsinn geht weiter!

LOCKERungsverordnung:

(Bitte bedenken es ist der 10. Mai 2020 und es hat kein Kind geschrieben….)

3.
In eine Kirche mit 500 m² dürfen max. 50 Personen an einem Gottesdienst teilnehmen.
Aber bei einer Hochzeit sind jedoch in der selben Kirchen nur max. 10 Personen erlaubt.

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